Die Bergbahnen unterliegen dem Schweizerischen Transportgesetz. Der Betrieb kann aus Sicherheitsgründen oder je nach Schnee- und Witterungsverhältnissen eingestellt werden. Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuelle Betriebs- und Wettersituation vor Kauf des Skipasses. Die Tarife unserer Abonnemente sind ab 2 Tagen degressiv gestaffelt. Als Gegenleistung beteiligen Sie sich an den Wetterrisiken, die zu einer Schliessung von Pisten bzw. Liftanlagen führen können. Wir erstatten deshalb keine Rückvergütung bzw. Entschädigung, wenn, aus Gründen höherer Gewalt, unsere Liftanlagen geschlossen werden müssen. Wir empfehlen Ihnen dafür eine Ausfall- bzw. Rücktrittsversicherung bei Ihren gewöhnlichen Versicherungsgesellschaften abzuschliessen. Vorzeitige Abreise, Sperrung von einzelnen Skipisten und Bahnen oder Betriebsunterbrechungen aus technischen Gründen geben keinen Anspruch auf Rückerstattungen. Bei der Einstellung aller Anlagen wird eine Rückerstattung ab dem 2. Tag gewährt. Rückerstattungen erfolgen bei Unfall oder Krankheit gegen Vorlage eines Arztzeugnisses und Hinterlegung der Tages-/Mehrtages- und Saisonkarte. Bei Rückerstattungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– erhoben. Für die Berechnung der Rückerstattung ist das Rückgabedatum des Tickets entscheidend. Begleitpersonen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung. Für Skipässe ab vier Tagen ist ein Foto erforderlich. Es werden alle Skipässe nur noch mit Key Card ausgestellt. Sie sind persönlich und nicht übertragbar (ausgenommen Punktekarten) und sind auf Verlangen dem Bahnpersonal vorzuweisen. Jede missbräuchliche Benützung der Fahrausweise hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Es wird eine Umtriebsgebühr erhoben. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Verlorene Fahrausweise werden gegen eine Bearbeitungsgebühr ersetzt. Ein nachträglicher Umtausch von Abonnementen ist nicht möglich.